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Warum braucht man eine Haftpflichtversicherung?
Schon kleine Unaufmerksamkeiten oder Nachlässigkeiten können großen
Schaden verursachen. Auch wenn man noch so gewissenhaft ist, hat man mal einen
schlechten Tag, ist in Eile oder müde und abgespannt, oder man ist aus
einem anderen Grund nicht richtig bei der Sache - schon ist es passiert: Man
muß mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen haften und zahlen
- nicht selten ein ganzes Leben lang. Die Verpflichtung zum Schadenersatz geht
sogar auf die Erben über. Außerdem ist die Haftpflicht nicht einmal
immer von einem Verschulden abhängig. Die Haftpflichtversicherung bietet
Schutz gegen Schadenersatzansprüche, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen
ergeben. Unter Haftpflicht versteht man die gesetzliche Verpflichtung, den
Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat, z. B. durch Unvorsichtigkeit,
Leichtsinn oder Vergeßlichkeit.
Die wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht regelt § 823
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Diese Bestimmung sagt sinngemäß:
Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muß den Schaden
ersetzen (Verschuldenshaftung). Bei Kindern regelt § 828 BGB die Haftung
in Abhängigkeit vom Alter des Kindes. Kinder unter 7 Jahren sind für
die von ihnen angerichteten Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich;
man kann sie dafür nicht haftbar machen. Kinder zwischen 7 und 18 Jahren
haften nur, wenn sie die nötige geistige Einsichtsfähigkeit haben.
Wer mindestens 18 Jahre alt ist, ist für Schäden, die er verschuldet
hat, voll verantwortlich. Für Schäden, die Minderjährige unter
18 Jahren verursachen, haften - evtl. neben den Minderjährigen selbst
- die Aufsichtspflichtigen, also Eltern, Pflegeeltern, Lehrer oder auch andere
(§ 832 BGB), wenn sie nicht beweisen können, daß sie bei der
Führung der Aufsicht, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet haben
(Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast).
Die Haftung ist der Höhe nach im allgemeinen nicht begrenzt.
Es muß grundsätzlich der tatsächliche Schaden ersetzt werden
!
Beispiele aus der Schadenspraxis:
Sie haben den Gehweg vor Ihrem Haus ist nicht geräumt / gestreut und
ein Passant verletzt sich.
Sie sind bei Freunden zu Besuch und beschädigen den Teppich z.B. durch
verlieren von Zigarettenasche oder durch Umwerfen eines Weinglases.
Sie verursachen als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall.
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